Kosten für Psychotherapie (falls eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt) können von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Üblicherweise sind bis zu 5 Einzelstunden ohne Antrag erstattungsfähig. Die weitere Vorgehensweise zur Kostenerstattung richtet sich nach Ihren vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung.
Bei Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag ist eine Behandlung (über private Krankenversicherung) ohne vorherigen Antrag und ohne vorher festgelegte Stundenzahl möglich.
Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), je nach Schwierigkeit und Komplexität mit Faktor 2,3 bis 3,5.
Obiges gilt für die Anwendung von Tiefenpsychologischer Psychotherapie; für die zusätzlichen Verfahren besteht keine Leistungspflicht der Krankenversicherung, die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
Coaching wird analog zu den GOÄ-Sätzen für Psychotherapie berechnet.
Sigrid Alvarez
Ärztliche Privatpraxis
Psychotherapie & Coaching
Nürnberger Straße 24
63450 Hanau