Kosten & Kontakt

Kosten

Kosten für Psychotherapie (falls eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt) können von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Üblicherweise sind bis zu 5 Einzelstunden ohne Antrag erstattungsfähig. Die weitere Vorgehensweise zur Kostenerstattung richtet sich nach Ihren vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung.

  • Bei Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag ist eine Behandlung (über private Krankenversicherung) ohne vorherigen Antrag und ohne vorher festgelegte Stundenzahl möglich.

  • Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), je nach Schwierigkeit und Komplexität mit Faktor 2,3 bis 3,5.

Obiges gilt für die Anwendung von Tiefenpsychologischer Psychotherapie; für die zusätzlichen Verfahren besteht keine Leistungspflicht der Krankenversicherung, die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Coaching wird analog zu den GOÄ-Sätzen für Psychotherapie berechnet.

Kontakt

Sigrid Alvarez

Ärztliche Privatpraxis

Psychotherapie & Coaching

Nürnberger Straße 24

63450 Hanau

 

0162 8801636

info@alprax.de