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Kosten

Kosten für Psychotherapie (falls eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt) können von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Üblicherweise sind bis zu 5 Einzelstunden ohne Antrag erstattungsfähig. Die weitere Vorgehensweise zur Kostenerstattung richtet sich nach Ihren vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung.

  • Bei Jugendlichen bis zum 21. Geburtstag ist eine Behandlung (über private Krankenversicherung) ohne vorherigen Antrag und ohne vorher festgelegte Stundenzahl möglich.

  • Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), je nach Schwierigkeit und Komplexität mit Faktor 2,3 bis 3,5.

Obiges gilt für die Anwendung von Tiefenpsychologischer Psychotherapie; für die zusätzlichen Verfahren besteht keine Leistungspflicht der Krankenversicherung, die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Coaching wird analog zu den GOÄ-Sätzen für Psychotherapie berechnet.

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